Inkasso

Geldforderungen, Offene Forderung, Schuldner

Der Begriff Inkasso beschreibt das Einziehen von offenen Geldforderungen. Gewerbliche Gläubiger beauftragen häufig sogenannte Inkassounternehmen. Deren Gebühren sind oftmals höher als die Gebühren eines Rechtsanwaltes und damit nicht im vollem Umfange erstattungsfähig. Da die Rechtsanwaltsgebühren als Kosten der notwendigen Rechtsverfolgung erstattungsfähig sind, empfiehlt es sich, sofort einen erfahrenen und durchsetzungsstarken Rechtsanwalt zu beauftragen. Beim Inkasso geht es weniger um juristische Fragen als vielmehr darum, dem Schuldner klar zu machen, dass man die offene Forderung nicht abschreiben, sondern diese notfalls über die gesamte Dauer der Vollstreckungsfähigkeit eines Titels, also 30 Jahre lang vollstrecken wird. Im Vergleich zu einem Inkassounternehmen, das Inkassoaufträge als Massenmandate abarbeitet, nehmen wir uns dem Inkassomandat individuell an. Im Rahmen der örtlichen Möglichkeiten ist auch das Aufsuchen und persönliche Ansprechen von Schuldnern möglich.



 
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