Haftpflichtschutz auch für Beifahrer

Ein Beifahrer kann die Haftpflichtversicherung des Fahrers auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch nehmen.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung muss für alle Fehler des Fahrers haften. Das gilt auch für einen Beifahrer, der durch den Fahrfehler des Fahrers verletzt wird. Das Landgericht München I gewährte deshalb der Ehefrau eines Autofahrers einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung ihres Mannes. Die Frau wurde bei einem Unfall schwer verletzt, den anscheinend ein Fahrfehler ihres Gatten verursacht hatte. Die Haftpflichtversicherung muss nun unter anderem eine sechsstellige Schmerzensgeldsumme sowie eine lebenslange Rente zahlen.

 
 
Anwaeltin nahe Hohnstein, Rechtsanwaltskanzlei Dresden, Rechtsanwalt nahe Radeberg, Schadenersatzansprueche Kreischa, Fahrzeugschaeden Dresden, Wohnungsmietrecht Glashuette, Familienrecht Dresden, Rechtliche Betreuung Heidenau, Lebenspartnerschaft Freiberg, Bussgeldverfahren Glashuette