Vollbremsung vor der gelben Ampel

Vor einer Ampel muss jeder mit einem plötzlichen Bremsen des Vordermanns rechnen.

Wer darauf vertraut, dass der Vordermann bei Gelb Vollgas gibt statt eine Vollbremsung hinzulegen, muss den vollen Schaden tragen. Schon bei der Anfahrt auf eine Ampelanlage müssen Sie - selbst bei anhaltender Grünphase - mit einem plötzlichen Abbremsen des Vordermanns rechnen, meint das Amtsgericht Hildesheim. Es verdonnerte daher den allzu unvorsichtigen Unfallverursacher zur alleinigen Schadensübernahme, auch wenn der Schaden infolge der unerwarteten Reaktion des Vorausfahrenden auf den Ampelwechsel eingetreten ist.

 
 
Rechtsanwaltskanzlei nahe Radeberg, Rechtsanwaelte Dresden, Anwalt Zivilrecht nahe Dippoldiswalde, Zivilrecht nahe Dippoldiswalde, Gewerblicher Mietvertrag Dohna, Abmahnung Dohna, Inkasso Dohna, Vormundschaft Dresden, Anwaltskanzlei nahe Radeberg, Mietrecht Kreischa