Zweite Grundsteuer-Verfassungsbeschwerde ebenfalls gescheitert

Das Bundesverfassungsgericht hat auch die Verfassungsbeschwerde zur Grundsteuer auf selbstgenutztes Wohneigentum nicht zur Entscheidung angenommen

Auch die zweite Verfassungsbeschwerde gegen die Grundsteuer, die sich auf selbstgenutztes Wohneigentum bezieht, ist jetzt gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen. Nun ist noch ein Verfahren beim Bundesfinanzhof gegen die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags anhängig, das sich allerdings auch auf die jetzt abgewiesene Verfassungsbeschwerde beruft. Die Erfolgsaussichten sind daher eher gering einzuschätzen.

 
 
Lebenspartnerschaft Kreischa, Aufhebungsvertrag Freiberg, Pflegschaft Coswig, Anwaeltin Zivilrecht Dresden, Arbeitsvertragsrecht nahe Radeberg, Bussgeld Dohna, Betriebskostenerhoehung Coswig, Rechtliche Betreuung Dresden, Schadensersatzansprueche Wilsdruff, Unterhaltsanspruch Kreischa