Keine Nachrüstpflicht bei Glastüren

Vermieter sind nicht verpflichtet, eine Glastüre nachträglich mit Sicherheitsglas ausstatten zu lassen.

Mieter haben keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter auf eigene Kosten eine Glastüre mit bruchsicherem Sicherheitsglas ausstattet. Dies gilt auch dann, wenn eine Familie mit (kleinen) Kindern einzieht, so der Bundesgerichtshof. Solange die Türe den Bauvorschriften genügt, bleibt das Risiko von Schnittverletzungen bei den Eltern, die das Aufsichtsrisiko nicht auf den Vermieter abwälzen können.

 
 
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