Grundsteuererlass bei strukturellem Leerstand

Das Bundesverwaltungsgericht stützt die Entscheidung des Bundesfinanzhofs zum Grundsteuererlass bei strukturellem Leerstand.

Das Bundesverwaltungsgericht hat sich der Rechtsauffassung des Bundesfinanzhofs angeschlossen: Ein Grundsteuererlass kommt nicht nur bei atypischen und vorübergehenden Ertragsminderungen in Betracht, sondern auch bei strukturell bedingten Ertragsminderungen von nicht nur vorübergehender Natur.

 
 
Rechtsanwaeltin Zivilrecht Glashuette, Straftat Glashuette, Rechtliche Betreuung Radeberg, Rechtsanwaelte nahe Wilsdruff, Anwalt Strafrecht Dresden, Strafanzeige Freiberg, Mieterhoehung Glashuette, Arbeitsvertragsrecht Dresden, Privater Mietvertrag Pirna, Arbeitsrecht nahe Wilsdruff