Ansprüche aus Grundstücksvergleich

Ansprüche aus einem grundstücksbezogenen Gerichtsvergleich gehen beim Eigentumserwerb mit über und können auch noch nach Jahrzehnten geltend gemacht werden.

Die Rechte und Ansprüche aus einem Vergleich, der ein Grundstück zum Gegenstand hatte, können auch noch nach Jahrzehnten bestehen und insbesondere selbst nach Eigentumsänderungen auf beiden Seiten geltend gemacht werden. Denn, so der Bundesgerichtshof, die Ansprüche aus dem Vergleich sind untrennbar mit dem Eigentum an dem Grundstück verbunden. Folglich können sie, gemeinsam mit dem Eigentum am Grundstück selbst, auf einen neuen Erwerber übertragen werden. Dieser ist auch nach mehr als 30 Jahren (in diesem Fall 43 Jahre) nicht gehindert, den ihm zustehenden Anspruch durchzusetzen.

 
 
Aussageverweigerungsrecht Coswig, Anwalt Dresden, Rechtliche Betreuung Dohna, Verkehrsrecht nahe Freiberg, Straftat Glashuette, Verwarngeld Dippoldiswalde, Vormundschaft Dippoldiswalde, Rechtsanwaeltin Zivilrecht Dresden, Rechtsanwalt Zivilrecht Dresden, Kanzlei Dresden