Unterhalt auch nach Ehebruch

Ein Ehepartner ist dem anderen auch dann zum Unterhalt verpflichtet, wenn dieser sich treulos verhalten hat, sofern der Unterhalt dem Wohl gemeinsamer Kinder dient.

Ehebruch führt nicht zwangsläufig zum Verlust des Anspruchs auf Trennungsunterhalt - vorausgesetzt, der treulose Ehepartner betreut die gemeinsamen Kinder und ist deswegen auf den Unterhalt angewiesen. In diesen Fällen räumt das Oberlandesgericht Koblenz dem Kindeswohl einen Vorrang gegenüber den Interessen des enttäuschten Ehemanns ein. Dieser muss weiterhin für den Unterhalt der Mutter aufkommen, solange eine eigene Erwerbstätigkeit die Kindeserziehung beeinträchtigen würde.

 
 
Arbeitsvertragsrecht Kreischa, Rechtsanwaltskanzlei nahe Coswig, Trennung Pirna, Anwalt nahe Heidenau, Bussgeld Kreischa, Schadensersatz Coswig, Mietvertraege Glashuette, Ermittlungsverfahren Wilsdruff, Schadenersatzansprueche Radeberg, Inkasso Dresden