Stichtagsregelung beim Elterngeld ist verfassungsgemäß

Das Bundessozialgericht hält die Stichtagsregelung beim Elterngeld - das Elterngeld erhalten die Eltern nur, wenn das Kind nach dem 31. Dezember 2006 geboren wurde - für verfassungsgemäß.

Auf die Klage mehrerer Eltern, deren Kinder noch kurz vor dem 1. Januar 2007 geboren wurden, hat das Bundessozialgericht entschieden, dass die Stichtagsregelung beim Elterngeld verfassungskonform ist. Der hohe Verwaltungsaufwand und die damit verbundenen Kosten von rund 520 Mio. Euro für eine Übergangsregelung seien eine ausreichende Rechtfertigung für die Regelung.

 
 
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