Bundesverfassungsgericht stärkt Homo-Ehe

Auch ein eingetragener Lebenspartner hat Anspruch auf die Hinterbliebenenversorgung des öffentlichen Dienstes.

Seit 2001 gibt es in Deutschland die eingetragene Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Beziehungen. Dass diese eheähnliche Einrichtung der Ehe nun noch ähnlicher wird, dafür hat das Bundesverfassungsgericht gesorgt: Auch in der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst erhalten eingetragene Lebenspartner zukünftig eine Hinterbliebenenversorgung, die bisher allein verwitweten Ehepartnern vorbehalten war.

Mit dieser Entscheidung hob das Bundesverfassungsgericht ein Urteil des Bundesgerichtshofs auf. Wenn der Staat in einer vergleichbaren Situation Lebenspartnerschaften schlechter behandelt als Ehen, dann braucht er dafür besondere Gründe, meinen die Richter. Und solche Gründe sehen sie bei der Hinterbliebenenversorgung nicht - zumal in der gesetzlichen Rentenversicherung schon seit 2005 eine Gleichstellung von Lebens- und Ehepartnern existiert.

 
 
Anwaeltin Dresden, Arbeitsrecht nahe Pirna, Anwaeltin Sozialrecht Kreischa, Rechtsanwalt Strafrecht Kreischa, Kanzlei nahe Dohna, Strafrecht Dresden, Unfallregulierung Dresden, Anwalt Zivilrecht Kreischa, Rechtsanwaelte nahe Wilsdruff, Kanzlei Dresden